
Sie sind Freiberufler, Selbstständiger oder Unternehmer und möchten das BAFA-Zuschussprogramm für Unternehmensberatung in Anspruch nehmen?
Direkt zur Antragstellung gehts hier.
Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows des BAFA (www.bafa.de) ist ein Zuschussprogramm für Beratungsleistungen und unterstützt, wenn richtig und effektiv eingesetzt, Ihren Unternehmenserfolg (z. B. durch die Förderung von Business Coaching).
Zuschüsse im Rahmen dieses Zuschussprogramms müssen nicht zurückgezahlt werden – Sie bekommen dieses Geld geschenkt!
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Zum 01.01.2016 wurde das KfW-Gründercoaching durch das BAFA-Programm: Förderung unternehmerischen Know-hows ersetzt. Das neue BAFA-Programm richtet sich an Freiberufler sowie an kleine und mittelständische Unternehmen und ist wie folgt aufgebaut:
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Kurz gesagt: Unternehmen mit 0 – 249 Beschäftigten und einem Umsatz von 0 – 50 Mio. Euro pro Jahr.
Das Programm unterscheidet nach Jungunternehmen (weniger als 3 Jahre am Markt), Bestandsunternehmen (3+ Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten (Alter nicht relevant).
Was wird gefördert?
Gefördert wird ganz allgemein das Thema Unternehmensberatung, also Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und persönlichen Themen. Vieel unserer Beratungsprodukte sind über das Programm förderfähig!
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Wieviel Zuschuss gibt es?
Die Höhe des Zuschuss (des geschenkten Geldes) ist abhängig vom Bundesland, in dem dein Unternehmen sitzt.
Für junge Unternehmen und Bestandsunternehmen gilt:
80 % Zuschuss gibt es in den neuen Bundesländern (außer Berlin und ohne die Region Leipzig), 60 % in der Region Lüneburg, und 50 % im Rest von Deutschland (alte Bundesländer).
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es unabhängig von Alter und Standort 90% Zuschuss zu den Beratungskosten.
Für junge Unternehmen gilt:
Maximal ansetzbare Kosten: € 4.000,-. Förderbetrag 80% = € 3.200,-, 60% = € 2.400,-, 50% = € 2.000,-.
Für Bestandsunternehmen gilt:
Maximal ansetzbare Kosten: € 3.000,-. Förderbetrag 80% = € 2.400,-, 60% = € 1.800,-, 50% = € 1.500,-.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gilt:
Maximal ansetzbare Kosten: € 3.000,-. Förderbetrag 90% = € 2.700,-.
Was bedeutet Zuschuss?
Zuschuss bedeutet, Sie erhalten Geld geschenkt, das Sie NICHT zurückzahlen müssen.
Wie und Wo wird der Antrag gestellt und wie ist der Ablauf?
Bei der BAFA-Förderung erfolgt die Antragstellung bereits vor Beginn der Beratung und vor allem vor Abschluss des Beratervertrages.
Als erstes muss ein Online-Antrag bei der BAFA gestellt werden: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung.
Unsere BAFA Unternehmens-ID lautet: 145979. Wir sind als The Black Swan GmbH als Beratungsunternehmen bei der BAFA registriert.
Für junge Unternehmen (weniger als 3 Jahre am Markt) und Unternehmen in Schwierigkeiten ist vor Antragseinreichung ein Gespräch bei einem Regionalpartner vorgesehen. Eine Liste der Regionalpartner findet sich hier: Leitstellen und Regionalpartner der BAFA.
Nach erfolgreichem Vorgespräch mit dem Regionalpartner erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen ein Bestätigungsschreiben. Ein Beratungsvertrag kann geschlossen werden und die Beratung kann beginnen.
Spätestens 6 Monate später erwartet das BAFA folgende Unterlagen:
- ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- vom Antragsstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung
- das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
- Beratungsbericht
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragsstellenden über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils
Dies alles muß Online übermittelt werden.
Das BAFA zahlt dann den Eigenanteil direkt an den Antragssteller (also Sie) zurück.
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Wenn Sie Interesse an unserer Beratung oder am Programm Förderung unternehmerischen Know-hows des BAFA (Bundesamts für Ausfuhrkontrolle) haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und erklären Ihnen gerne den weiteren Ablauf.
Auch ein Wechsel während der Beratung, von einem anderen Berater zu uns, ist kein Problem.
Unsere Berater-ID für das BAFA-Programm lautet: 29458.
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