
Seit Anfang März trifft die sog. Corona-Krise viele Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit voller Härte.
Auf dieser Seite erhältst Du einen Überblick über mögliche Maßnahmen und Hilfen.
Solltest Du weitere Ideen haben, hinterlasse diese bitte in den Kommentaren. Wir werden diese dann in diese Seite einbauen (natürlich mit Nennung des Ideengebers!).
Aufzeichnung der virtuellen Infoveranstaltung vom Fr. 20.03.2020 um 11:00 Uhr: https://www.youtube.com/watch?v=55FfZeu16KA
Letzte Updates
Update 27.03.2020 – 15:30 Uhr:
Hallo Zusammen!
Vielen von euch sind in den letzten Wochen Aufträge weggebrochen, andere mussten wegen Quarantäne Tage oder Wochen aussetzen und können schon jetzt oder hoffentlich bald weiterarbeiten.
Liquidität ist das bestimmende Thema in allen deutschen Unternehmen. Und mein Tipp ist: Nehmt alles an Liquidität, das ihr bekommen könnt mit. Getreu dem Motto: „Lieber etwas haben, das man nicht braucht, als etwas zu brauchen, das man nicht hat.“. Zurückgeben kann man das Geld, sollte man es dann tatsächlich nicht benötigen, immer noch.
Bereits seit Beginn der Krise informiere ich euch über www.TheBlackSwan.de/corona über die Möglichkeiten der Liquiditätssicherung. Wenn ihr diese Seite noch nicht angeschaut habt, dann holt das bitte nach. Dort gibt es wertvolle Tipps.
Ab sofort ist der Antrag auf Soforthilfe des Landes NRW freigeschaltet.
Der Antrag ist hier zu finden: http://soforthilfe-corona.nrw.de/
Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind
oder
sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro. Kann der Referenzmonat nicht herangezogen werden (bei Gründungen) gilt der Vergleich mit dem Vormonat.
oder
der Umsatz durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurde
oder
die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)
Der Antragsteller muss versichern, dass der Finanzierungsengpass nicht bereits vor dem 1. März bestanden hat. Der Antragsteller muss zusätzlich erklären, dass sich das Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelte. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.
Weiter nötige Infos sind:
- Eine schriftliche Begründung (ein paar Sätze) warum die Soforthilfe benötigt wird und warum Umsätze wegbrechen. => Dies ist zumindest aus dem Antrag von anderen Ländern zu schließen.
- Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
- Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben.
- Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer abgefragt.
- Abgefragt wird zudem die Adresse des Unternehmens, sofern diese von der Privatadresse abweicht.
- Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
- Abgefragt werden außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.
- Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt. Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitbeschäftigten s. oben.
Weitere Infos (FAQ) von der Website des Landes NRW zum Programm / Ablauf:
- Anträge sind bis spätestens 30.04.2020 zu stellen.
- Ausgezahlt wird bis zum 30.06.2020.
- Der Zuschuss wird als Betriebseinnahme versteuert ist aber nicht umsatzsteuerpflichtig.
- Es gibt keine Begrenzung des Topfes, jeder erhält Geld.
- Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn man hauptberuflich Selbstständig ist.
- Es muss nicht nachgewiesen werden, wofür der Zuschuss eingesetzt wird. Er kann auch für die Tilgung von Krediten genutzt werden.
- Der Zuschuss kann mit anderen Programmen kombiniert werden (KFW-Kredite etc.).
- Private Rücklagen müssen NICHT aufgebraucht werden, bevor man den Antrag stellt!
- Das Antragsformular verlangt keine Nachweise. Der Antragsteller versichert lediglich, dass er in Folge der Corona-Pandemie einen Umsatzeinbruch erlitten hat. Das ist durch einen Vorher-nachher-Vergleich zu ermitteln. Die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat müssen mehr als halbiert sein. Bei Neu-Gründungen (vor dem 1.12.2019) gilt: Mehr als halbiert gegenüber dem Vormonat.
- Es sieht derzeit so aus, als ob grundsätzlich ALLEN Anträgen stattgegeben wird.
- Es wird IMMER der Maximalbetrag ausgezahlt. Die Zuschüsse sind nach Mitarbeiterzahl gestaffelt. Innerhalb der entsprechenden Staffelung erhalten Sie den vollen Betrag. Bis zu 5 Mitarbeiter 9.000 Euro, bei bis zu 10 Mitarbeitern 15.000 Euro und bei bis zu 50 Mitarbeitern 25.000 Euro. Bei Überkompensation können Beträge zurückgefordert werden. Eine Überkompensation entsteht dann, wenn der Antragsteller mehr Zuwendungen erhält, als erforderlich wäre, um den Finanzierungsengpass zu beseitigen.
Ergänzend hat eben auch die KfW-Bank einen „Kreditchecker“ online gestellt, der durch ausfüllen einiger Felder preisgibt, Kredite bis zu welcher Höhe die KfW geben kann.
https://corona.kfw.de/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.27-03-2020.700218
Bleibt gesund und meldet euch, wenn ihr Hilfe benötigt.
Update 25.03.2020 – 15:00 Uhr:
Es ist jetzt klar, dass am Freitag den 27.03.2020 der digitale Antrag online geschaltet wird (den Link stellen wir im Freitagsupdate zur Verfügung). Hier eine Übersicht, welche Informationen im Antrag abgefragt werden (Quelle: Land NRW):
Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben.
Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer abgefragt.
Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
Abgefragt werden außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation). Eine Übersicht ab Seite 71 gibt es hier: https://www.destatis.de/static/DE/dokumente/klassifikation-wz-2008-3100100089004.pdf
Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt.
Hilfestellung:
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.

Update 24.03.2020 – 8:00 Uhr:
Für Eltern mit kleinen Einkommen, die wegen der Wegfallenden Betreuung Ihrer Kinder nun Verdiensteinbußen haben gibt es vom Familienministerium das Programm Notfall-Kiz: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz
Hier werden auf Antrag bis zu € 2.000,- gezahlt. Der Antrag kann sofort Online gestellt werden.
Ob man Antragsberechtigt ist, wird direkt auf der Seite geprüft.
Update 23.03.2020 – 17:30 Uhr:
Bis zu € 2000,- Soforthilfe für Künstler. Bitte diese Seite teilen, wenn ihr Künstler kennt!
Für alle Künstler unter euch gibt es Neuigkeiten in Sachen Staatshilfen hier: https://www.mkw.nrw/…/200320_soforthilfen_fuer_kultur_in_nr… und den Antrag dazu hier: https://www.mkw.nrw/…/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf
Update 23.03.2020 – 12:00 Uhr:
Die KfW hat jetzt genauere Infos zu Ihren Sonderprogrammen und den neuen Konditionen für die älteren Kreditprogramm veröffentlicht. Hierbei geht es zum einen um die Prozente der Risikoübernahme sowie um die mögliche Höhe der Kredite (Anteil von Umsatz bzw. Lohnkosten in 2019). Den Antrag stellen können alle, die im Dezember 2019 nicht in Schieflage waren.
Update 23.03.2020 – 10:00 Uhr:
Bund und Länder wollen in dieser Woche laut NRW-Staatskanzlei mehrere Gesetze zur Unterstützung von Unternehmen durchbringen. Wir halten Dich auf dem Laufenden.
Mick Farrell hat mir freundlicherweise einen Link zum Facebook-Programm für Unternehmen mitgeteilt. Man kann sich dort ab sofort bewerben: https://www.facebook.com/business/boost/grants
Mein Steuerberater Ulrich Kur hat mir freundlicherweise für euch Infos und Vorlagen zum Thema Kurzarbeitergeld zur Verfügung gestellt.
Update 20.03.2020 – 20:45 Uhr:
Dank Uwe Hengst von HNL Computer-Service erreicht mich gerade diese Info zum Thema Corona-Hilfe für Kunden der Sparkasse Köln/Bonn: Dort gibt es jetzt ein Registrierungsformular für alle, die demnächst Hilfe brauchen. Im Prinzip eine vereinfachte Version des von mir heute morgen im virtuellen Treffen gezeigten Prozesses. Dabei ist eine Registrierung per E-Mail-Adresse notwendig und es ist dann eine Excel-Tabelle mit einer Liquiditätsplanung für 1 Jahr plus ca. 20 Fragen auszufüllen.
Wer Links von anderen Bank hat, kann mir dieser gerne schicken.
https://www.sparkasse-koelnbonn.de/corona
Update 19.03.2020 – 12:00 Uhr:
Phillis M. hat mir freundlicherweise einen direkten Downloadlink für alle Unterlagen zum Thema Kurzarbeit, Insolvenzgeld etc. zur Verfügung gestellt: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen
Update 19.03.2020 – 9:00 Uhr:
Die KfW-Bank arbeitet derzeit an einem Sonderprogramm für Unternehmen. Aussage der KfW: „Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.“ …
Quelle: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Facebook möchte 100 Millionen (oder 1,2% des Nettoumsatzes in Werbeguthaben und Bargeld (für „News Rooms“) zur Verfügung stellen. Näheres zur Umsetzung ist noch nicht bekannt.
Quelle: https://variety.com/2020/digital/news/facebook-100-million-small-businesses-coronavirus-1203536784/
Update 18.03.2020 – 12:00 Uhr:
Das Handwerksblatt eine Liste der länderspezifischen Hilfen (nicht nur für Handwerker) zusammengestellt:
Außerdem hat Bayern eine echte Soforthilfe ins Leben gerufen, bei der es je nach Unternehmensgröße per einfachem Formular direkt mehrere Tausend Euro vom Land Bayern gibt: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Update 17.03.2020 – 17:00 Uhr:
Offensichtlich arbeitet die Bundesregierung an einem Sonderprogramm, das über die Finanzämter ausgeschüttet werden soll und das für die Dauer der Krise monatlich 1/12 von (???? -> Das ist leider derzeit unklar) an steuerpflichtige Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen ausschüttet.
Vermutung (kein bestätigter Fakt): Möglich wäre hier eine Ausschüttung von 1/12 des in 2018 oder 2019 an das Finanzamt gemeldeten Umsatzes minus Steuern bzw. einer Quote darauf.
Update 17.03.2020 – 9:00 Uhr:
Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz arbeitet das Bundeswirtschafts- und/oder Finanzministerium an einem Notfallfond, der Unternehmen helfen soll, z.B. die Verbindlichkeiten aus Mieten und Pachten zu decken. Mehr ist dazu bisher nicht bekannt. Offensichtlich handelt es sich dabei aber um ein neues Programm.
Update 16.03.2020 – 14:30 Uhr:
Die Anwaltskanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek, mit der wir Zusammenarbeiten, hat einiges rechtliches zu Corona zusammengetragen. Sehr lesenswert, falls für das eigene Unternehmen relevant:
Corona und Versicherungsschutz: https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/corona-virus-und-versicherungsschutz.html?ref=TheBlackSwan
Corona und Unternehmenskreditverträge: https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/auswirkungen-auf-bestehende-unternehmens-kreditvertraege-unter-deutschem-recht.html?ref=TheBlackSwan
Corona und Arbeistrecht: https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/corona-virus-faq-arbeitsrecht.html?ref=TheBlackSwan
Corona auf der Baustelle: https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/corona-auf-der-baustelle.html?ref=TheBlackSwan
Vergabesperre durch Corona: https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/vergabesperre-durch-corona.html?ref=TheBlackSwan
Update 16.03.2020 – 14:00 Uhr:
Bundesjustizministerium setzt Insolvenzantragsfrist bis 30.09.2020 aus um zu verhindern, dass Unternehmen durch die Corona-Krise Insolvenz anmelden müssen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html
Hilft nur bedingt, denn am Ende wird nur der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung ausgehebelt … und wie das Ganze dann juristisch nach dem 30.09.2020 behandelt wird ist völlig unklar.
Kreditprogramme
Viele Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer haben sich bisher über das Thema Kredite keine Gedanken gemacht. Kredite sollten aus unserer Sicht nur in drei Fällen beantragt werden: 1. Um weiter zu wachsen, 2. Um ein beauftragtes Projekt vorzufinanzieren, 3. Um einen Liquiditätsengpass (und in der Folge Insolvenz) abzuwenden.
Bei der Corona-Krise handelt es sich um 3.
Die derzeit existierenden Kreditprogramme sind NICHT neu. Wir helfen unseren Mandanten seit über 10 Jahren dabei, diese (sowie die Vorläuferprogramme) zu beantragen und haben hierbei eine 100% Erfolgsquote. Förderkredite werden immer über die Hausbank (Sparkasse, Volksbank etc.) beantragt. Kontaktiere uns, wenn Du Hilfe bei der Beantragung benötigst.
Hilfskredite über KfW und ERP
KfW-Kredit für Wachstum (für Digitalisierung & Innovation): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Kredit-f%C3%BCr-Wachstum-(290)/
Die KfW wird die folgenden Konditionen im Rahmen der Corona-Krise verbessern:
- Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung
- Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen auf 5 Mrd. Euro
- Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70%
ERP-Gründerkredit Universell (für zu gründende und junge Unternehmen <5 Jahre am Markt): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/
Die KfW wird die folgenden Konditionen im Rahmen der Corona-Krise verbessern:
- Bisher keine.
KfW-Unternehmerkredit (für Unternehmen älter als 5 Jahre): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Die KfW wird die folgenden Konditionen im Rahmen der Corona-Krise verbessern:
- Risikoübernahme von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolumen
- Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
Kontaktiere uns, wenn Du Hilfe bei der Beantragung benötigst.
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung
Lastschrifteinzug für größere Beträge wie Mieten, Steuern etc. widerrufen
Selbsterklärend 😉 Kontrolliere bewusst Deine Liquidität!
Überstunden- und Urlaubsabbau
Überstunden- und Urlaubsabbau führt nicht unmittelbar zu einer Sicherung der Liquidität, hilft aber nach der Krise „Alle Mann (und Frau) wieder an Bord zu haben“ um so mit vereinter Kraft wieder Liquidität zu erwirtschaften.
Wichtig: Urlaub kann nicht angeordnet werden. Die Mitarbeiter müssen zustimmen.
Kurzarbeit
Kurzarbeit bedeutet, dass Mitarbeiter teilweise oder vollständig nicht zur Arbeit erscheinen und einen Teil Ihres Gehaltes von der Bundesagentur für Arbeit beziehen. Im Rahmen der Corona-Krise wurde beschlossen, dass Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, die Sozialabgaben ebenfalls erstattet bekommen.
Mitarbeiter erhalten in der Kurzarbeitszeit über die Bundesanstalt für Arbeit Leistungen von ca. 60% des letzten Nettolohns. Die genaue Berechnung basiert auf dem persönlichen Steuersatz.
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20
Allgemeine Informationen zum Thema Kurzarbeit: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
Neu durch die Corona-Krise: Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird wie Folgt erleichtert:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (Überstunden)
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Um Kurzarbeit (online) beantragen zu können, muss man als Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit registriert sein. Wir empfehlen, diese Registrierung in jedem Fall sofort vorzunehmen: https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal/faces/start?_adf.ctrl-state=19v7mfjm4n_4&_afrLoop=16511920946334278
Eine Beantragung der Kurzarbeit kann dann hier erfolgen (Logindaten aus der vorherigen Registrierung nötig): https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
Das Bundesministerium für Arbeit & Soziales hat außerdem weitere Infos zum Thema veröffentlich: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Antrag auf Senkung der Steuervorauszahlung
Während der Corona-Krise empfiehlt es sich, einen Antrag auf Senkung der Steuervorauszahlung zu stellen. Dies kannst Du selbst oder Dein Steuerberater mit dem Hinweis auf ausbleibenden Umsatz in der nahen Zukunft schriftlich direkt bei Deinem zuständigen Finanzamt.
Wir empfehlen außerdem die Lastschrifteinzugsermächtigung für das Finanzamt sofort zu widerrufen! So vermeidest Du unkontrollierte Liquiditätsabflüsse. Du kannst dieses jederzeit wieder erteilen!
Formular der Finanzverwaltung zur Beantragung: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf?fbclid=IwAR23SSMYM3yuQotcfXoti0lNfoEsE1DYQTQoP_B_unxvPVpsfQo7GbEx1cE
Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen
Die Finanzämter sind durch das Finanzministerium (seit 13.03.2020) angewiesen, die Stundung von Steuerzahlungen zu erleichtern. Bisher war eine Stundung nur in Ausnahmefällen möglich und wurde eher selten gewährt. Bisher gibt es zum erleichterten Modell keine Praxiserfahrungen.
Solltest Du aktuell ausstehende Steuerzahlungen haben, so empfehlen wir Dir sofort einen Antrag auf Stundung (mit dem Hinweis auf drohenden Liquiditätsengpass wegen Corona-Krise) schriftlich bei Deinem zuständigen Finanzamt zu stellen. Wichtig ist, das Du in Deinem Schreiben klar die zu stundende Steuerschuld (welche, Betrag etc.) benennst sowie den Grund ausführlich darlegst (z. B. Wegen angeordneter Betriebsschließung) sowie die Menge der Raten.
Formular der Finanzverwaltung zur Beantragung: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf?fbclid=IwAR23SSMYM3yuQotcfXoti0lNfoEsE1DYQTQoP_B_unxvPVpsfQo7GbEx1cE
Beispiel:
Wegen angeordneter Betriebsschließung entgehen uns in den nächsten 6 Wochen ca. EUR xxxxx,xx Umsatz, weshalb wir zu Sicherung unserer Liquidität eine Stundung der Steuerschulden in 12 Monatsraten beantragen.
Aussetzung von Verzugszinsen und Vollstreckungen
Die Finanzämter sind durch das Finanzministerium (seit 13.03.2020) angewiesen, keine Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlungen zu erheben und Vollstreckungen zunächst (bis auf Weiteres) auszusetzen.
Maßnahmen zur Weiterführung des Betriebs
Meetings / Besprechungen / Erbringung von Dienstleistung via Videokonferenz
Besprechungen z. B. per Zoom.us. Für Gespräch bis 40 Minuten kostenlos!
Kontaktlose Lieferung
Lieferungen werden nicht vom Lieferfahrer übergeben, sondern vor der Büro- oder Haustür abgestellt. Die Zahlung erfolgt NICHT in bar (z. B. per PayPal). Ein PayPal-Konto kann schnell eingerichtet werden, eine Zahlung kann ohne großen Aufwand nur mit einer E-Mail-Adresse erfolgen.
Veranstaltungen mit kleinen Gruppen im Freien
Viele Vereine trainieren ab sofort im Freien (z. B. auf Wiesenflächen) und halten dabei einen „Sicherheitsabstand“ zur nächsten Person ein.
Hallo Wolfgang, Du solltest unbedingt auch auf die Entschädigung wegen des Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz hinweisen. Das läuft über den Landschaftsverband. Anbei der Link. Du kannst auch gerne auf mich hinweisen. LG Uli Kur
https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp
Hallo,
ich bin freiberufliche Stadtfüherin und Seminarbetreuerin. Bei mir sind meine Einnahmen von 100 % auf 0 % gefallen, meine Krankenversicherung und private Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung laufen weiter. Ich hoffe stark, das zum Herbst, hoffentlich schon früher alles wieder normal läuft und Einnahmen zu verzeichnen sind. Da ich verheiratet bin, bin ich zwar nicht gezwungen meine Miete einzufahren, jedoch fehlen meine Einnahmen. Welche Möglichkeit gibt es für mich?
Ich bin auch freiwillig arbeitslos versichert, habe letztes Jahr ein Existnzgündungszuschuss bekommen und überlege, ob ich meine Selbstständigkeit „vorübergehend“ an den Nagel hänge, damit ich meine Kosten minimieren kann und etwas Einkommen habe. Ich würde dann zum gegebenen Zeitpunkt diese Selbstständigkeit wieder aufnehmen. Falls es für mich aber eine adäquate Unterstützung geben würde, würde ich davon gerne absehen. Danke vorab für Eure Antwort. Gruß U.R.