
Anders, als Mythen und Legenden behaupten, gibt es im Leben leider nichts geschenkt.
Trotz allem versucht unser Land (Deutschland) etwas für all jene zu tun, die in ihrem Leben das Risiko „Unternehmer/in“ eingehen möchten. Im Vergleich zu anderen Ländern ist dies in Deutschland leider nicht sehr viel, aber wer will sich beklagen?
Am Schwersten haben es in Deutschland diejenigen Menschen, die aus einem, vergleichsweise sicheren, bestehenden Arbeitsverhältnis heraus gründen. Für diese Menschen gibt es nämlich fast nichts, außer einem kleinen Zuschuss zu Beratungskosten. Am meisten erhalten jene Menschen, die sich entweder direkt aus der Hochschule heraus selbstständig machen oder die aus der Arbeitslosigkeit gründen.
In diesem Beitrag geht es lediglich um die Mittel, die wirklich, entweder komplett oder zum Teil, „geschenkt“ sind. Alles zum Thema Finanzierung und Kredite finden Sie im nächsten Kapitel.
Wer zahlt eigentlich Zuschüsse und wofür?
Hier eine Übersicht:
- Agentur für Arbeit / ARGE (Lebenshaltungskosten)
- Handwerkskammer (Meistergründungsprämie)
- KfW-Bank (Beratungskosten)
- ESF – Europäischer Sozialfond und EU (Beratungskosten)
- BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Beratungskosten, Schulungen, Messebeteiligungen, Filmförderung)
- G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (Beratungskosten, Schulungen)
Außerdem gibt es zahlreiche regionale Programme, zumeist auf Landesebene (z. B. Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW).
Hier eine Übersicht darüber, was es wann gibt (Anmerkung: Das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) gibt es nur in Nordrhein-Westfalen. Andere Bundesländer haben aber jeweils ähnliche Programme zur Unterstützung bei der Erstellung von Businessplänen.)

Wie Sie der Übersicht entnehmen können, sind die relevanten Zeitpunkte
- Vor der Gründung, also bevor Sie ein Gewerbe angemeldet oder ins Handelsregister eingetragen haben, bzw. bevor Sie als Freiberufler eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt haben
- Bis 1 Jahr nach der Gründung
- Bis 5 Jahre nach der Gründung
- Mind. 5 Jahre nach der Gründung
Diese Zeitpunkte werden geprüft und müssen eingehalten werden. Es ist also beispielsweise ausgeschlossen, dass Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) zu beantragen, nachdem Sie gegründet haben!
Eine Liste der Links zu den jeweiligen Antragsstellen, finden Sie entweder in der Förderdatenbank (mehr dazu gleich) oder weiter unten in diesem Beitrag.
Die Förderdatenbank des BMWI für Zuschussprogramme
Um das für Sie passende Zuschussprogramm in Ihrem Bundesland zu finden, gehen Sie bitte im Internet auf die Seite http://www.foerderdatenbank.de/. Auf dieser Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finden Sie alles rund ums Thema Zuschüsse und Finanzierung.
Wählen Sie auf der Seite zunächst alle drei Fördergeber (Bund, Land und EU).
Wählen Sie dann unter Fördergebiet Ihr Bundesland und unter Förderberechtigte Existenzgründer/in.
Als Förderbereich wählen Sie bitte Existenzgründung und -festigung.
Als letzten Schritt wählen Sie als Förderart Zuschuss und klicken dann auf Finden. Sie erhalten nun eine Liste aller für Sie relevanten Zuschussprogramme.
Links zum Thema Zuschussprogramme
- Beratungsprogramm Wirtschaft
- Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
- Meistergründungsprämie NRW
- Bildungsscheck des G.I.B.
- Förderung innovativer Projekte des G.I.B.
- ALG I und II Eingliederungshilfen
- Unternehmensberatung des ESF / der EU
- EXIST-Gründerstipendium
Weitere Links zu Zuschussprogrammen in Ihrem Bundesland finden Sie ebenfalls in der zuvor genannten Förderdatenbank unter: http://www.foerderdatenbank.de/.
Regionale Anlaufstellen für Gründer (nach Bundesländern)
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Stichwortartige Anmerkungen zum Ablauf des Antrags- und Abrechnungsverfahrens bei den Zuschussprogrammen
- Anträge müssen bei den jeweiligen Antragsstellen gestellt werden.
- Häufig ist es bei den Beratungskostenzuschüssen nötig, dass Sie einen Berater bereits vor der Antragsstellung ausgewählt haben. Das bedeutet, Sie stellen den Antrag dann gemeinsam (meistens persönlich).
- Bei Beratungskostenzuschüssen muss der jeweilige Berater für das entsprechende Programm „gelistet“ sein, dass bedeutet, er muss sich vorher für das Programm registriert haben und von den Leistungsträgern (z. B. der KfW-Bank) akzeptiert worden sein.
- Bei Beratungskostenzuschüssen werden häufig nicht 100% der Kosten übernommen, sondern in der Regel zwischen 50 und 90%. Bevor der Berater den Zuschuss erhält, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Eigenanteil gezahlt haben. Dies ist in der Regel durch einen Original-Kontoauszug Ihres Kontos nachzuweisen.
- Beratungskostenzuschüsse werden in der Regel direkt an den Berater gezahlt (beim Gründercoaching Deutschland durch explizite Abtretung), es sei denn, Sie haben zuvor nachweislich den vollen Betrag bereits selbst an den Berater gezahlt.