
Viele Gründer und auch etablierte Unternehmer benötigen Geld für Ihr Unternehmen. Häufig stellt der Mangel an Eigenkapital ein Problem dar.
Im Gründungsbereich gibt es das bekannte KfW-Gründerkredit-Startgeld mit einer integrierten 80% Haftungsfreistellung. Das bedeutet, der Gründer muss in der Regel nur 20% des gewünschten Kredits selbst besichern – in vielen Fällen verzichten die Banken sogar auf diese 20% und der Kredit kann komplett ohne Eigenkapital beantragt werden … wenn man weiß wie. Fragen Sie uns gerne dazu: Unterstützung bei der Kapitalbeschaffung.
In Fällen von mehr als € 100.000,- Kreditsumme oder wenn der Anteil an Betriebsmitteln die max. € 30.000,- des KfW-Gründerkredit-Startgeld überschreitet, kann die Bank nicht auf eine integrierte Bürgschaft zurückgreifen. Dann kommen die Bürgschaftsbanken des jeweiligen Bundeslandes ins Spiel.
Zur Bürgschaft über die Bürgschaftsbank (genauer zur Ausfallbürgschaft) kommt man als Endkunde auf zwei Wegen:
1. Die Bürgschaft ohne Bank bis max. € 100.000,- kann man ohne eine Hausbank beantragen. Hat man bereits eine Hausbank, macht dieser Weg keinen Sinn. Die BoB – Bürgschaft ohne Bank kommt also eher bei Neugründungen zum Einsatz. Die Bank läßt sich die Aufwendungen für die Prüfung im Vorfeld (Businessplan, Steuerunterlagen etc.) mit 1,5% der Kreditsumme honorieren. Kommt die Bürgschaft zu Stande, werden 1% der Kreditsumme pro Jahr fällig (mind. € 400,-).
Mit einer BoB kann man dann direkt zur Bank gehen. Für die Bank ist die BoB wie Eigenkapital.
2. Die Bürgschaft über die Hausbank. Dies ist der gängige Weg. Sie gehen mit Ihrem Vorhaben (Gründungsidee oder Wachstumsprojekt) zu Ihrer Hausbank und bitten um einen Kredit, die Hausbank lächelt Müde weil Sie kein Eigenkapital haben und bietet Ihnen im nächsten Schritt (nach umfassender Prüfung aller Unterlagen wie Steuererklärungen, Businessplan, evtl. BWAs und Bilanzen) an eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank zu beantragen. Die Kosten sind ähnlich, allerdings verlangen die Hausbanken für die Prüfung der Unterlagen in der Regel selbst auch wieder Honorar (in der Regel mehrere hundert oder tausend Euro).
Die Beantragung einer Bürgschaft dauert ca. 4 – 6 Wochen (nachdem die Hausbank ihr eigenes Verfahren abgeschlossen hat).
Sog. Expressbürgschaften (die nur für existierende Unternehmen und nur bei Vorliegen aller notwendigen Daten erteilt werden können) kann die Hausbank direkt per PC anfragen und sofort vorab bestätigen.
Du benötigst eine Finanzierung? Dann sprich mit uns: Unterstützung bei der Kapitalbeschaffung. Ohne Hilfe einen Kredit zu bekommen ist ein Glücksspiel. Verlaß Dich auf unsere Expertise.