Sie möchten sich nun endlich selbstständig machen, haben aber noch keine Idee, wie so etwas in der Praxis funktioniert? Kein Problem. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie es geht.
Hinweis: Wenn Sie ALG I oder ALG II beziehen und sich selbstständig machen möchten, sprechen Sie bitte unbedingt vor den folgenden Aktivitäten mit Ihrem Arbeitsberater bei der Agentur für Arbeit!
Schritt 1: Die Geschäftsidee. Prüfen Sie anhand dieser Fragen, ob Ihre Geschäftsidee tragfähig ist. Eine tragfähige Geschäftsidee zeichnet sich durch fünf Eigenschaften aus:
- die Idee muss konsistent und schlüssig sein,
- die Idee muss Wachstumspotential haben,
- das Produkt der Idee muss einen Nutzen für zukünftige Kunden haben,
- die Idee muss interessant und motivierend sein,
- die Idee muss einen Beitrag zu Ihren Lebenszielen leisten.
Mehr zum Thema Geschäftsidee finden Sie im Beitrag Die Geschäftsidee.
Schritt 2: Das Geschäftsmodell. Eine gute Geschäftsidee bedeutet noch lange kein gutes Geschäft. Erst im Geschäftsmodell zeigt es sich, ob mit der Umsetzung der Geschäftsidee wiederkehrend Geld zu verdienen ist. Das Buch „Wie man ein verdammt gutes Unternehmen gründet“ hilft Ihnen dabei, aus Ihrer Geschäftsidee ein Geschäftsmodell zu machen. Das Arbeitsbuch zum Buch zwingt Sie dazu, über alle wichtigen Bereiche Ihres zukünftigen Unternehmens nachzudenken. Das Geschäftsmodell ist die Grundlage für den zu erstellenden Businessplan.
Schritt 3: Der Businessplan. Der Businessplan ist Ihr persönlicher Fahrplan zum Geschäftserfolg. Haben Sie Schritt 2 komplett bearbeitet, so ergänzen Sie nun den Textteil um einen Zahlenteil. Hier finden Sie eine Businessplanvorlage. Zu einem Businessplan gehören:
- eine Aufstellung Ihrer privaten Lebenshaltungskosten,
- eine Kapitalbedarfsplanung, eine Aufstellung der Dinge, die Sie für Ihr Unternehmen kaufen müssen, die Investitionsplanung plus die Ausgaben, die Sie für Personal, Mieten etc. haben, die sogenannten Betriebsmittel,
- eine Liquiditätsplanung für mind. 3 Jahre auf Monatsbasis,
- eine Rentabilitätsplanung für mind. 3 Jahre auf Jahresbasis,
- eine Personalplanung für mind. 3 Jahre,
- Ihr Lebenslauf.
Sie sollten keine aus dem Internet heruntergeladene Textvorlage für den Textteil Ihres Businessplans verwenden (eine Gliederung wie in unserer Vorlage ist OK). Gerade, wenn Sie eine Finanzierung anstreben, werden Sie mit einem fertigen Text bei jeder Bank auf die Nase fallen. Die einschlägigen Vorlagen sind bundesweit bekannt und werden in der Regel sofort aussortiert. Die Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung sinken signifikant!
Schritt 3a: Bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I oder ALG II) und zur Erlangung des Gründungszuschusses bzw. des Einstiegsgeldes benötigen Sie nun die Stellungnahme der fachkundigen Stelle. Diese bekommen Sie als Mandant von uns kostenlos.
Schritt 3b: Wenn Sie sich als Freiberufler selbstständig machen möchten, folgt nun der Gang zum Finanzamt. Dort bekommen Sie als Freiberufler eine Steuernummer zugeteilt (Zeitaufwand ca. 20 – 30 Minuten, Kosten: keine).
Schritt 3c: Wenn Sie sich als einzelner Gewerbetreibender (als solche gelten alle, die nicht Freiberufler sind) oder mit einem Partner im Rahmen einer sog. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) selbstständig machen möchten, führt Sie Ihr Weg nun zum Gewerbeaufsichtsamt, manchmal auch Gewerbeamt genannt. Das Gewerbeamt ist eine Abteilung der jeweiligen Stadt, in der Sie wohnen und befindet sich meistens im Rathaus. Dort beantragen Sie entweder alleine oder, im Falle einer GbR, gemeinsam mit Ihrem Partner einen Gewerbeschein (Zeitaufwand ca. 20 – 30 Minuten, Kosten pro Person: € 20,- bis € 30,-).
Schritt 3d: Möchten Sie sich im Rahmen einer GmbH, UG, AG, OHG, KG oder als e.K. selbstständig machen, benötigen Sie vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung einen Notartermin, in dem die Gesellschaft formal gegründet wird. Jeder Notar ist dazu verpflichtet, Ihnen zu helfen. Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft bzw. für Eintragung ins Handelsregister variieren je nach Gesellschaftsform. Fragen Sie vorab den Notar bzgl. der Kosten. Die Kosten für die Gründung einer UG liegen bei ca. € 200,-, die Kosten für GmbH und AG bei mehreren tausend Euro.
Erst wenn Sie den Handelsregisterauszug per Post vom Registergericht erhalten, führt Sie der Weg weiter zum Gewerbeamt (siehe 3c). Allerdings melden Sie dann das Gewerbe nicht auf sich als Person, sondern auf die neu geschaffene juristische Person, also Ihre UG, GmbH, AG etc. an.
Schritt 4: Sie sind jetzt offiziell selbstständig. Feiern Sie!
Schritt 5: Eröffnen Sie ein Geschäftskonto für Ihre Selbstständigkeit bei einer Bank Ihrer Wahl. Achtung: Wenn Sie eine Gründungsfinanzierung benötigen, lesen Sie unbedingt zuvor Schritt 6!
Schritt 6: Möchten Sie für Ihre Selbstständigkeit einen Gründungskredit beantragen, müssen Sie nun Ihren Businessplan einer Bank „verkaufen“. Dazu machen Sie vorab einen Termin mit der Geschäftskundenbetreuung. Sämtliche öffentlichen Fördermittel, außerdem dem sog. Mikrodarlehen, werden im Hausbankverfahren erteilt. Das heißt, dass eine Beantragung immer über eine „normale“ Bank oder Sparkasse erfolgen muss.
Versuchen Sie Ihr Glück zunächst bei Ihrer eigenen Bank, die auch Ihr Privatkonto führt.
Öffentliche Kredite, wie zum Beispiel das Startgeld der KfW-Bank, erhalten Sie am einfachsten über eine Sparkasse oder eine Volksbank. Andere Banken scheuen häufig den Aufwand der Beantragung und versuchen Ihnen eigene, in der Regel teurere, Kredite zu vermitteln oder lehnen eine Finanzierung komplett ab. Lassen Sie sich nicht abschrecken, wenn es bei der ersten Bank nicht klappt. Wenn Sie ohne einen Coach unterwegs sind, sprechen Sie bei 3 bis 6 Banken vor, bevor Ihr Konzept vielleicht einem Sachbearbeiter gefällt. Hoffen Sie nach einem Gespräch nicht auf ein Feedback von der Bank. Wird ein Konzept abgelehnt, dann wird dies meistens nur mit einem Formbrief quittiert. Sind Fehler in Ihrem Businessplan, so erfahren Sie das meistens nicht. Wir unterstützen Sie gerne vorab bei der Prüfung Ihres Businessplans und auch bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierung, denn in der Regel bekommen Sie bei einer Bank immer nur eine Chance!
Noch Folgendes sollten Sie zum Thema Finanzierung wissen:
- eine Bank erwartet zwischen 15 und 20% Eigenkapital,
- ohne eine einwandfreie (saubere) Schufa kommt keine Finanzierung zustande,
- die meisten Banken arbeiten nach dem Regionalprinzip und nehmen nur Kunden aus der Umgebung. Haben Sie es sich also zum Beispiel mit der Sparkasse Köln verspielt und wohnen in Köln, können Sie nicht einfach zu Sparkasse Düsseldorf gehen. Dort werden Sie dann nämlich wieder nach Köln geschickt.
Seien Sie gut vorbereitet! Im Gespräch mit der Bank sollten Sie auf jede Frage, sich und Ihr Unternehmen betreffend, eine Antwort haben.
Schritt 7: Bei der Beantragung der Finanzierung benötigt die Bank von Ihnen noch folgende Unterlagen:
- eine Selbstauskunft (den Vordruck dafür erhalten Sie bei Ihrer Bank),
- eine Schufa-Auskunft (diese holt die Bank in der Regel selbst ein),
- die letzten zwei Steuerbescheide (Alternativ einen Steuerbescheid vom Vor-Vorjahr und eine Steuererklärung für das Vorjahr),
- sämtliche Unterlagen zu Ihrem Privatbesitz (Auto, Haus, Wohnung, Aktien, Lebensversicherungen etc.).
Wenn Sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben, verlangt die Bank ggf. die gleichen Unterlagen auch von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin.
Schritt 8: Viele Banken versuchen, Ihnen mit dem Kredit gleich noch eine, in der Regel überteuerte, Risikolebensversicherung zu verkaufen, um das Todesfallrisiko abzusichern. Wenn Sie bereits eine solche haben, nutzen und stocken Sie diese ggf. auf.
Schritt 9: Für jede Gründungsfinanzierung haften Sie als Privatperson(en). Auch wenn es sog. Ausfallbürgschaften gibt, gelten diese lediglich für die Bank. Das bedeutet, dass zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die Bürgschaftsbank für 80% des Kreditrisikos gegenüber Ihrer Hausbank haftet, Sie dann aber gegenüber der Bürgschaftsbank. Es gibt also nichts geschenkt und auch kein Geld zum Zocken! Seien Sie sich im Klaren darüber, dass Sie auch bei einer Gründungsfinanzierung Schulden machen, die Sie in jedem Fall zurückzahlen müssen!
Schritt 10: Das Finanzamt. Nach der Anmeldung eines Gewerbes erhalten Sie vom Finanzamt nach ein bis zwei Wochen einen dicken Fragebogen, den Sie bis zu einem bestimmten Termin ausgefüllten müssen. Das Finanzamt erteilt Ihnen dann eine Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteuer-ID.
Als Kleingewerbetreibender (mit weniger als € 17.500,- Umsatz im Eröffnungsjahr) haben Sie die Möglichkeit, von der sog. Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Sie weisen dann auf Ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus und dürfen bei den Rechnung, die Sie von anderen erhalten, keine Vorsteuer geltend machen. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich also vor allem dann, wenn Sie im ersten Jahr keine größeren Anschaffungen für Ihr Unternehmen tätigen.